Hauptuntersuchung inkl- Teilabgas
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt alle zwei Jahre eine Hauptuntersuchung (HU) in einer zertifizierten Werkstatt vor. Neuwagen müssen erstmals 36 Monate nach der Erstzulassung zur HU - danach erfolgt die Prüfung im zweijährigen Rhythmus.
Damit die Prüfung schnell und reibungslos ablaufen kann, sollten Sie folgende Unterlagen zum Termin mitbringen:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Bei Wechsel der Prüfstelle: Bericht von vorheriger HU
- Ggf. Prüfnachweis nach Abgasuntersuchung
- Ggf. Allgemeine Betriebserlaubnis (z. B. bei Tuning oder Umbauten)
Für die Durchführung der Hauptuntersuchung in unserer Werkstatt können Sie in der Regel 30 bis 60 Minuten einplanen. Wenn Sie im Voraus einen Termin vereinbart haben, vermeiden Sie in der Regel längere Wartezeiten.
Bei der Hauptuntersuchung (HU) steht die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs im Mittelpunkt. Geprüft wird dabei unter anderem die einwandfreie Funktion folgender Komponenten:
- Bremsen
- Licht
- Hupe
- Fahrwerk
- Aufhängung
- Lenkung
- Reifen/Räder
- Motor
- Kraftstoffanlage
- Auspuff
- Schleuderschutz-Systeme (ASB, ESP, ASR)
Neben Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen an verschiedenen Bauteilen sowie der Fahrzeugelektronik werden auch der Zustand der Reifen, die Profiltiefe und der Unterboden auf mögliche Durchrostungen überprüft. Zusätzlich wird kontrolliert, ob sich ein Verbandskasten, eine Warnweste und ein Warndreieck in Ihrem Fahrzeug befinden.
Die Frist für die Hauptuntersuchung beträgt in der Regel zwei Jahre. Sie können die Untersuchung auch noch bis zu 26 Monate nach der letzten HU bzw. bis zu 38 Monate nach der Erstzulassung durchführen lassen. In diesem Fall müssen Sie jedoch mit einem Aufschlag von 20 % auf die Prüfgebühren rechnen. Werden Sie bei einer Verkehrskontrolle mit abgelaufener Plakette erwischt, drohen Verwarnungsgelder oder sogar ein Bußgeld mit Punkten.
Besteht Ihr Fahrzeug die Hauptuntersuchung aufgrund sicherheitsrelevanter Mängel nicht, erhält es keine Prüfplakette. Zwar müssen Sie nicht befürchten, dass Ihr Auto sofort stillgelegt wird, dennoch sind Sie verpflichtet, die festgestellten Mängel schnellstmöglich beheben zu lassen. Dafür haben Sie in der Regel vier Wochen Zeit - gerechnet ab dem Termin der ersten Untersuchung.
Bei der HU-Untersuchung kann Ihr Fahrzeug in folgende Mängelklassen eingestuft werden:
- Hinweise (HW): Dabei handelt es sich nicht um sicherheitsrelevante Mängel, sondern um Schäden, die in Zukunft zu solchen werden könnten (z. B. Rost oder Verschleiß). In diesem Fall erhält Ihr Fahrzeug die HU-Prüfplakette ohne Probleme.
- Geringe Mängel (GM): Zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung stellen diese geringfügigen Mängel an Ihrem Fahrzeug kein Sicherheitsrisiko für Menschen oder die Umwelt dar. Dennoch sind Sie verpflichtet, diese beheben zu lassen. Die Prüfplakette erhalten Sie jedoch trotzdem.
- Erhebliche Mängel (EM): Diese Mängel stellen ein Sicherheitsrisiko dar und sind zu schwerwiegend, um die Plakette zu erteilen. Sobald Sie die Probleme behoben haben, müssen Sie mit Ihrem Fahrzeug zur HU-Nachprüfung erscheinen.
- Gefährliche Mängel (GM): Dein Auto hat erhebliche Mängel, die die Umwelt und/oder andere Verkehrsteilnehmende gefährden. Du musst die Schäden umgehend reparieren lassen, sonst bekommst Du keine Prüfplakette. Die Zulassungsbehörde wird noch nicht informiert.
- Verkehrsunsicher (VU): In der schwerwiegendsten Mängelklasse weist Ihr Fahrzeug so gefährliche Mängel auf, dass der Weiterbetrieb untersagt ist. Sie dürfen das Auto daher nicht mitnehmen und müssen es umgehend reparieren lassen. Die Prüfplakette wird nur nach bestandener Nachprüfung erteilt. Außerdem wird die Zulassungsbehörde informiert.